Klimaschutzurteil

Viele sprechen von einem „historischen Tag für den Klimaschutz in Deutschland“. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Bundesregierung darf künftigen Generationen nicht die Hauptlast im Kampf gegen den Klimawandel aufbürden. Und da im derzeitigen Klimaschutzgesetz nur Regeln für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 aufgeschrieben sind, hat das Gericht der Bundesregierung Hausaufgaben gegeben: Bis 2022 müssen auch die CO2-Minderungsziele ab 2031 geregelt werden.