BGH-Urteil: Antijüdische Schmähdarstellung darf bleiben

Die aus dem Mittelalter stammende antijüdische Schmähdarstellung an der Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg muss nicht entfernt werden. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, sieht sich und das Judentum durch das Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert diffamiert und hatte die Abnahme verlangt.