Unzulässig: Glaubensprüfungen durch staatliche Behörden

Staatliche Behörden in Deutschland dürfen zum Christentum übergetretene Asylbewerber keiner „Glaubensprüfung“ unterziehen. Das sagt das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Behörden müssen sich jedoch davon überzeugen, dass die im Heimatland zur Verfolgung führende Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen auch eine zentrale Bedeutung habe. Was das heißt, erklärt Thorsten Keßler aus der Kirchenredaktion.