Unzulässig: Glaubensprüfungen durch staatliche Behörden

Staatliche Behörden in Deutschland dürfen zum Christentum übergetretene Asylbewerber keiner „Glaubensprüfung“ unterziehen. Das sagt das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Behörden müssen sich jedoch davon überzeugen, dass die im Heimatland zur Verfolgung führende Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen auch eine zentrale Bedeutung habe. Was das heißt, erklärt Thorsten Keßler aus der Kirchenredaktion.

Behördenärger: Misstrauen und Zweifel statt Respekt vor dem Pfarramt

Geflüchtete, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind und sich haben taufen lassen, müssen in ihrer Heimat oft um ihr Leben fürchten. Die Anerkennung als Asylbewerber bleibt trotzdem manchmal ein Glücksspiel. Behörden unterstellen, die Geflüchteten würden sich quasi aus taktischen Gründen taufen lassen und die Kirchen spielen das Spiel mit. Elfi Runkel ist Pfarrerin der reformierten Liebfrauengemeinde in Halberstadt. Sie kritisiert dieses Misstrauen gegenüber dem Pfarramt.

„All together now“ – interkulturelle Begegnungen in Halberstadt

Ganz unterschiedliche Kulturen und feiern am Samstag gemeinsam in der Liebfrauenkirche Halberstadt. Bei All together now – alle miteinander. Musik von und mit Einheimischen und Flüchtlingen aus der Zentralen Aufnahmestelle. Elfi Runkel ist Pfarrerin der evangelisch-reformierten Liebfrauengemeinde.

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