#CoronaElternRechnenAb
„An die Schulbehörde. Da Sie mir nach Aussetzung der Schulpflicht wegen Corona die Beschulung und Betreuung meines Kindes in Auftrag gegeben haben, stelle ich in Rechnung: 240 Stunden Betreuung mal 15 € macht 3.600 €.“
„An die Schulbehörde. Da Sie mir nach Aussetzung der Schulpflicht wegen Corona die Beschulung und Betreuung meines Kindes in Auftrag gegeben haben, stelle ich in Rechnung: 240 Stunden Betreuung mal 15 € macht 3.600 €.“
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