Assistierter Suizid

Es ist aber auch ein heikles Ding mit dieser sogenannten Sterbehilfe. Rechtlich und ethisch-moralisch umstritten. Rechtlich kommt es auf die Feinheiten an: Verabreichen darf niemand einem anderen ein tödliches Gift, auch nicht, wenn jemand schwerstkrank und ohne Aussicht auf Heilung danach verlangt. Es ist verboten. Verabreichen nicht, aber überlassen. Das ist seit Februar letzten Jahres erlaubt.