Beklagen nicht erlaubt
Manche haben ja ein besonderes Schild an der Wohnungs- oder Haustür. „Herzlich Willkommen“ steht da zum Beispiel oder „Fühl dich wie zuhause“. Oder draußen am Tor oder an der Garage, eins dieser eher hässlichen, gelben Schilder: „Einfahrt freihalten!“.