Wieder möglich: Familiennachzug für subsidär Geschützte

Seit dem 1. August ist in Deutschland wieder eine Regelung für den Familiennachzug in Kraft. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, also Bürgerkriegsflüchtlinge, haben wieder die Chance, Eltern, minderjährige Kinder oder Ehegatten nach Deutschland zu holen. Allerdings ist der Zuzug auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt. Zu wenig, findet Petra Albert, die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.