Wieder möglich: Familiennachzug für subsidär Geschützte

Seit dem 1. August ist in Deutschland wieder eine Regelung für den Familiennachzug in Kraft. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, also Bürgerkriegsflüchtlinge, haben wieder die Chance, Eltern, minderjährige Kinder oder Ehegatten nach Deutschland zu holen. Allerdings ist der Zuzug auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt. Zu wenig, findet Petra Albert, die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

EKM kritisiert neue verschärfte Regelungen zum Kirchenasyl ab August

Ab heute gelten schärfere Regelungen beim Kirchenasyl. Im Kirchenasyl wird der Fall eines Geflüchteten noch mal genau angeschaut und auf Fehler bei der Rechtsprechung untersucht. Die Innenminister von Bund und Ländern hingegen werfen den Kirchen Missbrauch und systematisches Ausnutzen des Kirchenasyls vor. Unfug, sagt Petra Albert, die Mirgrationsbeauftragte der EKM, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland