Leiter der Diakonie Mitteldeutschland zum EuGH-Urteil: Konfession darf nicht immer Ausschlusskriterium sein

Kirchen und kirchliche Einrichtungen sind nach dem Staat mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Die Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof gestern gefällt hat, betrifft also grundsätzlich viele Menschen: Die Konfession von Bewerbern darf demnach nicht bei jeder Arbeitsstelle ein Ausschlusskriterium sein. Der Leiter der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, sieht das Urteil gelassen: