Klimaschutz ist nicht freiwillig sondern Pflicht

Zehn Jahre ist es her, 2015, da haben in Paris alle Staaten dieser Erde gemeinsam das Klimaabkommen beschlossen. Ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem Ziel des Klimaschutzes. Wobei eigentlich des Menschenschutzes, denn es geht darum, die Bedingungen der Erde auf einem Level zu halten, mit dem der menschliche Körper klarkommt und bei dem die Infrastruktur nicht immer stärker kaputtgeht. Die Kirchen haben dafür den Ausdruck „Bewahrung der Schöpfung“. – Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat jetzt in einem historischen und wegweisenden Gutachten noch klarer formuliert, um was es geht: Er setzt den Schutz vor den irreversiblen Folgen des Klimawandels gleich mit den internationalen Bestimmungen gegen Völkermord und Folter. Klimaschutz ist demnach keine freiwillige Angelegenheit sondern Pflicht.