Evangelische Frauen fordern Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a)

Im Bundestag wurde gestern Abend über das Verbot von Abtreibungswerbung debattiert. § 219 a des Strafgesetzbuchs verbietet Ärztinnen und Ärzten Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Aber auch Informationen über Beratungsangebote. Grüne und Linke wollen den Paragrafen abschaffen, die FDP will ihn abmildern. „Gut so“, findet Susanne Kahl-Passoth. Sie ist Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland:

Evangelische Frauen fordern Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a)

Ärztinnen und Ärzte dürfen bisher zum Beispiel auf ihrer Website nicht darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche und Beratungen dazu anbieten. Das verbietet § 219 a des Strafgesetzbuchs. Jetzt wollen Grüne und Linke im Bundestag den Paragrafen abschaffen, die FDP will ihn abmildern. „Gut so“, sagt die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland:

Evangelische Frauen fordern Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219 a)

Ärztinnen und Ärzte dürfen bisher zum Beispiel auf ihrer Website nicht darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche und Beratungen dazu anbieten. Das verbietet § 219 a des Strafgesetzbuchs. Jetzt wollen Grüne und Linke im Bundestag den Paragrafen abschaffen, die FDP will ihn abmildern. „Gut so“, sagt die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland:

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